Lizenzbedingungen

Lizenzvertrag für Erwerb von Fotomaterial

 

Zwischen INKFoto (Bildungs- und Erholungsstaette Langau e.V., vertreten durch den Vorstand Markus Ebinger, Langau 1, 86989 Steingaden und dem Kunden wird die folgende Vereinbarung geschlossen:

 

1. Vertragsgegenstand

1.1 INKFoto bietet eine Plattform an, auf der Anbieter ihre Werke öffentlich zugänglich machen können, um diese so Kunden zum Erwerb von Rechten hieran anzubieten. Für den Kauf des ausgewählten Fotomaterials bezahlt der Kunde dem Anbieter eine Vergütung gemäß Ziffer 3.

1.2 Das auf INKFOTO angebotene Fotomaterial wird grundsätzlich auf www.inkfoto.de in geringer Auflösung öffentlich zugänglich gemacht und so zum Erwerb angeboten. Mit Abschluss eines Kaufvertrags über Fotomaterial erhält der Kunde das Foto in der vom Anbieter hochgeladenen höheren Auflösung.

1.3 Ziel von INKFOTO ist die mediale Förderung der Inklusion behinderter, kranker oder anders beeinträchtigter Menschen in die Gesellschaft. Der Kunde ist INKFoto und dem Anbieter gegenüber verpflichtet, sämtliche Handlungen in Zusammenhang mit den zu erwerbenden Fotos zu unterlassen, die zu diesem Ziel auch nur in der Wahrnehmung möglicher Dritter in Widerspruch stehen könnten, wie insbesondere Fotos so zu bearbeiten oder in einen Zusammenhang zu stellen, dass sich hieraus ein herabsetzender, bloßstellender, verleumderischer, verunglimpfender, entwertender, diffamierender, entstellender, beleidigender oder in anderer Weise für die Abgebildeten negativer oder diesem Ziel in Widerspruch stehender Gesamteindruck ergibt. Bei Verschulden ist der Kunde dem Anbieter und INKFoto gegenüber in diesen Fällen zum Schadensersatz verpflichtet. 

 

2. Nennung des Anbieters:

INKFoto ist grundsätzlich verpflichtet, den Anbieter eines Fotos wie von ihm angegeben als Rechtsinhaber zu benennen. Der Kunde ist grundsätzlich ebenfalls verpflichtet, den Anbieter als Rechtsinhaber des Fotomaterials zu benennen, außer der Anbieter hat auf dieses Recht verzichtet.

 

3. Vergütung des Anbieters und Rechtseinräumung an den Kunde

Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter über den Rechtserwerb und die Zahlung der Lizenzgebühr wird ausschließlich zwischen diese Parteien geschlossen. INKFoto ist lediglich Vermittler zwischen Anbieter und Kunde und wickelt die Zahlung für Kunde und Anbieter ab. Dem Kunden erhält das/ die zu erwerbende(n) Foto(s) in höherer Auflösung grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss, soweit dies technisch möglich ist. Die Rechte gemäß Ziffern 4 und 5 erhält der Kunde demgegenüber erst mit Bezahlung der vollen Lizenzgebühr.

 

4. Rechteübertragung

Dem Kunden werden mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr die folgenden Rechte des Anbieters am vertragsgegenständlichen Fotomaterial eingeräumt:

4.1 Der Anbieter überträgt sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den in Ziffer 5 aufgeführten Rechten zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt aber nicht exklusiv auf den Kunden („räumlich unbeschränkt“ heißt weltweit und im Universum). An Kunden verkaufte Fotos werden also weiterhin exklusiv auf INKFoto für andere Dritte zum Erwerb angeboten, die ihrerseits nicht exklusive Rechte an diesen Fotos erwerben können.

 

4.2 Der Kunde kann das von ihm unter Verwendung des Fotomaterials des Anbieters bearbeitete Werk (vgl. Ziffer 5.13) nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung auf Dritte weiter übertragen oder Dritten zur Nutzung überlassen.

 

4.3 Anbieter und Kunde sind sich bewusst, dass einzelne der von den Rechtseinräumungen umfassten Nutzungsarten in ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Bedeutung möglicherweise noch nicht vollständig eingeschätzt werden können. Da der Kunde im Hinblick auf den möglichst umfassenden Rechtserwerb (vgl. Ziffer 4.1) darauf angewiesen ist, seine Produktion in Zukunft auch in allen Nutzungsarten, die heute nur bekannt sein mögen, auszuwerten, erklären sich Anbieter und Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Kunde durch den Anbieter Verwertungs- und Nutzungsrechte auch an solchen heute nur technisch bekannten Nutzungsarten eingeräumt erhält.

 

4.4 Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte durch den Kunden besteht nicht.

 

4.5 Der Anbieter verpflichtet sich, die für die Übertragung erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Zur vollständigen oder teilweisen Ausübung der Rechte gemäß dieser Ziffer 4 einschließlich des Rechtekatlogs in Ziffer 5 bedarf es keiner weiteren Zustimmung von Seiten des Anbieters. Der Kunde ist jeweils ohne Einholung weiterer Zustimmungen von Seiten des Anbieters berechtigt, diese Rechte zusammen mit anderen im Gemeinschaftsunternehmen auszuüben. Der Kunde ist jedoch nur befugt, diese Rechte ganz oder teilweise auf andere zu übertragen oder anderen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen, wenn diese anderen selbst Medien sind oder Medien für den Kunden herstellen, welche das (bearbeitete) Fotomaterial weiter für ihn verbreiten oder veröffentlichen. Weitere Rechtseinräumungen durch den Kunden an Dritte sind nicht zulässig.

 

4.6 Die genannten Rechte sind durch die Vergütung des Anbieters abgegolten.

 

4.7 Der Anbieter garantiert INKFoto und dem Kunden den Bestand der nach diesem Vertrag zu übertragenden Rechte und Befugnisse und versichert, dass er diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet und Dritte auch nicht mir ihrer Wahrnehmung beauftragt hat. Er stellt INKFoto, den Kunden und von diesem lizenzierte Drittberechtigte insoweit von allen Ansprüchen anderer einschließlich der angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung wie insb. Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren frei.

 

 

5. Rechtekatalog

Der Anbieter überträgt dem Kunden insbesondere die folgenden Rechte:

 

5.1. Die Druckrechte
D.h. das Recht, die Produktion oder Teile daraus, ggf. auch in bearbeiteter Form auf beliebigem Trägermaterial (wie insbesondere auf Plakat, Poster, (Werbe-) Broschüre, Prospekt, Zeitschrift, Heft, Buch, Zeitung, Flyer, Postkarte, Leinwand, Aufsteller, usw.) und/ oder Printmedium (wie insbesondere Hardcover-/ Taschenbuch, Zeitung, Zeitschrift, usw.) zu veröffentlichen sowie das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung (Insbesondere Verkauf, Vermietung, Leihe, auch im Wege des sog. „E-Commerce“ sowie durch Schenkung) hierzu.

5.2. Die Drucknebenrechte
D.h. das Recht, Zusammenfassungen der Produktion (sowie ggf. den einzelnen Werken) zu verfassen und zu veröffentlichen sowie das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung (insbesondere Verkauf, Vermietung, Leihe, auch im Wege des sog. "E-Commerce" etc.) von bebilderten und nicht-bebilderten Büchern, Heften, Comic-Streifen usw., auch in elektronischer Form (Online, auf Audiotonträgern etc.), die aus der Produktion (sowie ggf. aus Werken daraus) durch Wiedergabe oder Nacherzählung der Inhalte - auch in abgewandelter oder neugestalteter Form - oder durch photographische, gezeichnete oder gemalte Abbildungen oder ähnliches abgeleitet sind sowie das Recht, solche Produkte durch Verwendung von Namen, Titeln, Abbildungen etc. aus der Produktion (sowie ggf. aus Werken daraus) zu bewerben.

 

5.3. Die Online-Rechte (das Recht zur Zurverfügungstellung auf Abruf)
D.h. das Recht, Nutzern die Produktion ganz oder teilweise (z.B. von einer elektronischen Datenbank) mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Datenübertragungs-technik (z.B. Datennetze, Online Dienste, Telefondienste und ähnliche Systeme), unter Einschluss aller Bandbreiten mit oder ohne (Zwischen-)Speicherung derart (entgeltlich oder unentgeltlich) zur Verfügung zu stellen, dass diese die Produktion terrestrisch, per Funk, per Kabel- oder Satellitenübertragung unter Einschluss von Direktsatelliten, sonstigen Daten- oder Telefonleitungen oder –netzen wie z.B. UMTS, oder über sonstige Übertragungswege individuell abrufen (sog. "point-to-point Übermittlung") und mittels Fernseh-, Computer-, Tablets, Smartphones oder sonstiger Geräte empfangen können ("Television on Demand" bzw. "Video on Demand" sowie Online-Nutzung via örtlich unbeschränkter Kommunikationsnetze, insbesondere Internet etc.). Hiervon mit umfasst ist die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild-/Tonträgern, auf denen die Produktion derart gespeichert ist, dass eine Wiedergabe nur durch Übermittlung zusätzlicher Dateninformation ("Schlüssel") ermöglicht wird. Das Recht umfasst auch die Zurverfügungstellung zum Stream oder Download auf einer eigenen Website des Kunden oder anderer Betreiber und unabhängig von Art der Generierung von Einnahmen hierfür, also neben entgeltlichen auch unentgeltliche sowie werbefinanzierte Angebote.

 

5.4. Die Rechte zur Auswertung durch interaktive Bild-/Tonträger
D.h. das Recht, interaktive Versionen der Produktion (sowie ggf. des Werkes) auch z.B. in Form von Verlinkungen im Bild, Video-, Computer- und Online-Spielen auf Bild-/Tonträgern aller Art, herzustellen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auf Abruf im Sinne vorstehender Ziffer 3 zur Verfügung zu stellen, und/ oder dem Nutzer individuelle Gestaltungs- und/ oder Bearbeitungsmöglichkeiten der Produktion bzw. ihrer einzelnen Ton- oder Bildbestandteile bereit zu stellen werden, insbesondere im Wege der Kürzung, Verfremdung, Umgestaltung, Verbindung mit anderen Werken und durch sonstige Veränderung. Diese Rechte umfassen auch die Verwertung der Produktion in virtuellen Welten, die auch in 3D dargestellt werden können und/ oder durch Brain-Computer-Interfaces angesteuert werden.

 

5.5. Das Verfilmungsrecht (Filmherstellungsrecht)
D.h. das Recht, einen Film oder ein Filmwerk, wie insbesondere einen Werbespot unter Verwendung der Produktion oder einzelner Werke daraus, von Teilen oder Bearbeitungen hiervon in deutscher oder fremdsprachiger Fassung für sämtliche hier genannten Nutzungsrechte herzustellen, einschließlich des Rechtes zur Wiederverfilmung sowie zur Herstellung von Prequels, Sequels und zur Serilisation, d.h. Werke und Produktionen zu schaffen oder schaffen zu lassen (auch ohne Mithilfe oder gesonderte Vergütung der Urheber des Ausgangswerkes), die der Handlung nach- oder zuvorliegende Ereignisse unter Verwendung von Elementen der Produktion beinhalten und zu verfilmen sowie gemäß den hier genannten Nutzungsarten entsprechend zu verwerten. Das beinhaltet auch das Recht, aus Elementen der Produktion eine TV- oder Online-Serie herzustellen.

 

5.6. Das Titelverwendungsrecht
D.h. den Titel des Werkes auch zur Bezeichnung der Produktion und sämtlicher aus und im Zusammenhang mit der Produktion entwickelten Produkte und neu entstehenden Werke zu verwenden.

 

5.7. Die Rechte zur Werbung und Klammerteilauswertung
D.h. die Befugnis, die gesamte Produktion, das ihr zugrundeliegende Material oder Ausschnitte daraus für Promotion- und Werbezwecke auch als Bestandteil einer Datenbank zu nutzen oder innerhalb anderer (Werbe-) Produktionen (wie insbesondere Werbespots und andere Inhalte, die (auch) zu Werbezwecken eingesetzt werden, aber auch kommerzielle und nichtkommerzielle Produktionen, in den der Werbecharakter nicht im Vordergrund steht – jeweils auf beliebigen Trägermedien) auszuwerten; weiterhin das Recht, in branchenüblicher Weise (z. B. im Fernsehen, im Kino, auf Videogrammen, über örtlich unbeschränkte Kommunikationsnetze - insbesondere das Internet -, in Druckschriften, auf Merchandising-Artikeln, mittels sog. Tie-In-Marketingkooperationen insbesondere im Markenartikelbereich, Werbebanner, Werbe Popups, kommerzielle Posts in sozialen Netzwerken, usw.) für die Produktion zu werben. Dieses Recht umfasst auch die Befugnis, Abbildungen, Namen und/oder Biographien der an der Produktion Mitwirkenden und sonstige Elemente der Produktion zu nutzen. INKFOTO wird auch das Recht zur Klammerteilauswertung für sonstige Zwecke eingeräumt, wie etwa zur Lizenzierung von Ausschnitten der Produktion (einschließlich des gesamten Bild- und/ oder Ton- Rohmaterials) zur Verwendung durch Dritte, unabhängig von der Art der Verwendung, also neben kommerziellen auch für private oder andere Zwecke, auch mit der Möglichkeit der Einräumung von Bearbeitungsrechte an dem zu lizenzierenden Ausschnitt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der daran Beteiligten. Das Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung umfasst auch das Recht, die Produktion, das ihr zugrundeliegende Material oder Aus-schnitte daraus (sowie ggf. aus dem jeweiligen Werk des ANBIETERs) mit Product Placements sowie Affiliate-Links im Bild zu versehen und für Werke aus dem Branded Content-/ Branded Entertainment-Bereich (Themenplatzierungen) zu bearbeiten und zu lizenzieren.

 

5. 8. Die Merchandising-Rechte
D.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung der Produktion (sowie ggf. des Werkes) durch Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Waren aller Art einschließlich Druckerzeugnisse, auch im Wege des sog. E-Commerce, sowie durch Ausführung von Dienstleistungen unter Verwendung von Vorkommnissen, Namen, Titeln, Figuren, Abbildungen, Logos, Ausschnitten aus der Produktion (sowie ggf. aus Werken daraus) oder sonstigen in einer Beziehung zu der Produktion (sowie ggf. einem Werk) stehenden Zusammenhängen. Eingeschlossen sind Spiele aller Art, auch interaktive und elektronische (z.B. Computer-, Video-, Online-Spiele). Weiter eingeschlossen sind die Themenparkrechte (z.B. Freizeit- und Vergnügungsparks, Restaurants, Einkaufszentren etc.) sowie das Recht, unter Verwendung derartiger Elemente oder durch bearbeitete oder unbearbeitete Ausschnitte aus der Produktion (sowie ggf. aus dem Werk) für Waren- und Dienstleistungen jeder Art zu werben.

 

5.9. Die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Archivierungsrechte
D
.h. das Recht, die Produktion (sowie ggf. das Werk) im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern, Datenträgern etc., auch digitaler Art - zu speichern, zu archivieren, zu vervielfältigen, in Datenbanken einzustellen und in körperlicher oder unkörperlicher Form wiederzugeben und zu verbreiten.

 

5.10. Die Theaterrechte (Kino-/Vorführungsrechte)
D.h. das Recht, die Produktion auch im Rahmen eines Filmes durch technische Ein-richtungen in Filmtheatern oder sonstigen dafür geeigneten Orten (z.B. Autokinos, Gaststätten, Diskotheken, Vereins- oder Altersheimen, Schiffen, Flugzeugen, Krankenhäusern, etc.) öffentlich wahrnehmbar zu machen, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems, der Bild-/Tonträger und der Art und Weise der Zulieferung der vorzuführenden Signale. Die Theaterrechte beziehen sich insbesondere auf alle Film- und Schmalfilmformate (70, 35, 16, 8 mm), sämtliche elektro-nischen Systeme [z.B. elektro-magnetische (Video-) Systeme, E-Cinema, HDTV-Systeme etc.] sowie alle digitalen und sonstigen Übertragungssysteme (terrestrisch, Kabel, Satellit etc.) und umfassen die gewerbliche und nicht-gewerbliche Filmvorführung. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion auf Messen, Verkaufsausstellungen, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

 

5.11. Die Videogrammrechte (Bild-/Tonträgerrechte)
D.h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (wie z.B. Verkauf, Vermietung, Leihe, auch im Wege des E-Commerce, etc.) der Produktion auch im Rahmen eines Filmes auf Bild-/Tonträgern aller Art (Videogramme) zum Zwecke der nicht-öffentlichen und linearen Wiedergabe in vorgegebener oder individuell zu gestaltender Abfolge. Dieses Recht umfasst sämtliche audiovisuellen Speichersysteme - unabhängig von deren jeweiliger konkreter technischer Ausgestaltung - wie z.B. Schmalfilm, Schmalfilmkassette, Videokassette, Videoband, Video- bzw. Bildplatte, CD-Video, CD-ROM, CD-1, Laser-Disc, DVD, DVD-plus, DVD-ROM, MPEG-Datenträger, oder ähnliche Systeme.

 

Eingeschlossen sind weiter das Recht, die Produktion einem begrenzten Empfängerkreis (closed circuit video, wie z.B. Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Flugzeuge, Schiffe etc.) oder einem bestimmten oder unbestimmten Personenkreis auf Abruf (Video on Demand) zugänglich zu machen, sowie die sich aus dem Vermieten oder Verleihen bespielter Bild-/ Tonträger und der Möglichkeit privater Überspielungen er-gebenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche (insbesondere gemäß §§ 27, 54 des deutschen UrhG und den entsprechenden Regelungen in anderen Ländern des Lizenzgebietes).

 

5.12. Die Senderechte
D.h. das Recht, die Produktion auch im Rahmen eines Filmes durch Funk (wie z.B. Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk, Hertzsche Wellen, Laser, Mikrowellen etc.) oder ähnliche technische Einrichtungen ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Sendrechte beziehen sich auf alle Arten und Formen der Verwertung und gelten sowohl für alle bekannten bzw. zukünftig entstehenden Nutzungsarten als auch für unbekannte Nutzungsarten. Dies gilt für beliebig viele Ausstrahlungen, für alle möglichen Übertragungssysteme (wie z.B. terrestrische Sender, Kabelfernsehen unter Einschluss der Kabelweitersendung und der hieraus resultierenden Erlöse und Satellitenfernsehen unter Einschluss der Verbreitung durch Direktsatelliten und sonstige Daten- oder Telefonleitungen oder -Netze wie z.B. UMTS, etc.) in allen technischen Verfahren (z.B. analog, digital, hochauflösend) und unabhängig von Rechtsform und Finanzierungsweise der jeweiligen Sendeanstalt (wie z.B. öffentliches oder privates, kommerzielles oder nicht-kommerzielles Fernsehen etc.) oder der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger [wie z.B. mit oder ohne Zahlung eines Entgelts für den Empfang eines Senders oder einer bestimmten auf Abruf angebotenen Sendung, Free TV, Pay TV (Pay-Per-View TV, Pay-Per-Channel, Near-Video on Demand), Multiplexing, Web TV, etc.].

 

Eingeschlossen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen, das Recht, die Produktion einem bestimmten Personenkreis (wie z.B. Hotels, Krankenhäuser, Schulen etc.) oder auf Abruf (z.B. Online via weltweiter Kommunikationsnetze, insbesondere Internet etc.) einem unbestimmten Personenkreis mittels Computer oder sonstiger Geräte zugänglich zu machen, sowie die sich aus der Möglichkeit privater Aufzeichnungen der Fernsehsendungen ergebenden Entgeltansprüche.

 

Eingeschlossen ist weiterhin das Recht, die Produktion mittels analoger, digitaler oder anderer Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken mit oder ohne Zwischenspeicherung der Öffentlichkeit derart zur Verfügung zu stellen, dass diese auf jeweils indivi-duellen Abruf ("Demand View", "Television on Demand", "Video on Demand", etc.) empfangen bzw. wiedergegeben werden kann.

 

5.13. Die Bearbeitungs- und Synchronisationsrechte
D.h. das Recht, die Produktion (sowie ggf. das Werk) - unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte - zu kürzen, zu teilen, zu ergänzen, einzelne oder mehrere Flächen daraus durch andere Werke zu ersetzen oder mit beliebigen Effekten zu versehen, Werbeteile auch unterbrechend einzufügen, mit anderen Werken zu verbinden, das Bildmaterial zu verändern, insbesondere die Produktion insgesamt oder Teile daraus zu kolorieren, mit beliebigen Effekten zu versehen, den Titel neu festzusetzen, das Werk in seiner Gesamtheit oder seine Einzelteile zu einer Animation zu verarbeiten, hierbei und bei Verwendung in Filmwerken die Musik auszutauschen, Anfangs- und Endetitel unter Berücksichtigung der gesetzlichen oder vertraglichen Nennungs-verpflichtungen entsprechend den hierfür bestehenden Usancen (neu) zu gestalten, die Produktion in sonstiger Weise - insbesondere auf Anforderung eines Sendeunter-nehmens - zu bearbeiten sowie das ausschließliche Recht, die Produktion selbst, durch Dritte oder durch Übersetzungssoftware in allen Sprachen zu synchronisieren, neu- oder nach zu synchronisieren und untertitelte oder voice-over Fassungen herzustellen. Die hier beschriebenen Bearbeitungsrechte können auch in Bezug auf bestimmte Ausschnitte der Produktion (vgl. Klammerteilauswertung in Ziffer 7) an Dritte lizenziert werden, unabhängig von der Art der Verwendung, also neben kommerziellen auch für private oder andere Zwecke. Das Bearbeitungsrecht umfasst auch die Herstellung von 3D Werken wie insbesondere 3D-Filmen, interaktive virtuelle Welten oder Hologramme, die nach Maßgabe sämtlicher Ziffern dieses Rechtekataloges verwertet werden können.

 

5.14. Das Bühnenrechte
D.h. das Recht, die Produktion oder Werke daraus insbesondere als Bühnenbild oder Visual (Bewegtbild im Hintergrund einer künstlerischen Darbietung) für ein Theater-stück oder andere kulturelle Darbietung zu nutzen.

 

5.15. Die Archivierungs- und Datenbankrechte
D.h. das Recht, die Produktion sowie deren einzelne Werke in körperlicher oder un-körperlicher Form zu archivieren und in Sammlungen, Datenbanken Datennetzen, Dokumentationssystemen oder Speichern ähnlicher Art in jeder Auswahl und Anordnung, in voller Größe und/ oder ausschnittsweise und in jeder Systemqualität, in je-dem Format für alle möglichen Nutzungen (z.B. Übermittlung zum Probesehen) auf-zunehmen sowie die Produktion in diesem Rahmen Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird insbesondere berechtigt, das Werk in Server jeder Art einzuspeisen, abzuspeichern, anzubieten, bereit zu stellen, in materieller oder immaterieller Form zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere auf Abruf von Orten und zu Zeiten nach Wahl des Abrufenden mittels jeglicher Technik der Datenübertragung (analog und/ oder digital) zugänglich zu machen und zu übermitteln (z.B. Online-Dienste, offene Datennetze im Internet). Der Kunde wird auch berechtigt, das Werk zu vorgenannten Zwecken in andere bereits vorliegende technische Formate umzuwandeln.

 

5.16. Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung und zum Verleih / zur Vermietunge
D.h. das Recht zur Auswertung im Bildungsbereich insbesondere die Abgabe von Kopien der Produktion / einzelner Werke daraus und allen seinen Bestandteilen wie Storyboards und Zeichnungen daraus an Landes-, Kreis- und Stadtbildstellen, Medien-zentren, Landesfilmdienste, Universitäten, Hochschulen, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Bibliotheken, sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung und sonstige nichtgewerbliche Bildungsinstitutionen einschließlich des diese Einrichtungen beliefernden Fachhandels.

 

5.17. Recht am eigenen Bild, Urheber- und Allgemeine Persönlichkeitsrechte
D.h. das Recht zur Auswertung von Fotos, Film- und/ oder Tonaufnahmen, schriftlicher Aufzeichnungen sowie elektronisch gespeicherter Dokumente von Anbieter gleich welcher Art nach Maßgabe dieser Rechtsübertragung, soweit diese Materialien im Rahmen seiner Tätigkeit für die Produktion entstanden sind, insbesondere für die Verwertung im Rahmen von Making-ofs, auf den Websites der Produktion, des Kunden und auch auf den entsprechenden Seiten in den sozialen Netzwerken zur Produktion, wie insbesondere Facebook, Twitter, LinkedIn usw. und die Urheber- und Allgemeinen Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.

 

5.18. Die urheberrechtlichen Vergütungsansprüche
Die gesetzlichen Ansprüche auf Vergütung nach dem Urhebergesetz, soweit diese übertragbar sind und dem Erwerber zustehen können, wie insbesondere für die Aufnahme der Produktion auf Bild-/Tonträger sowie die Überspielung von einem Bild-/Tonträger auf einen anderen zum persönlichen Gebrauch (§§ 54, 54a, 54d UrhG); für die Vervielfältigung eines Werkes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG); für die Vervielfältigung durch Aufnahme von Schulsendungen auf Bild und Tonträger (§ 47 Abs.2 UrhG); für die Vervielfältigung und Verbreitung von Bild- und Tonträgern, die in eine Sammlung für den Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch aufgenommen werden (§ 46 Abs.4 UrhG); für das Vermieten und/oder Verleihen von Bild und Tonträgern gemäß § 27 UrhG; für die Kabelweitersendung sowie die anteiligen urheberrechtlichen Vergütungsansprüche, d.h. das Recht zur zeitgleichen, vollständigen und unveränderten Kabelweitersendung der Produktion und zur Geltendmachung von aus der Kabelweitersendung – gleich auf welchem Territorium – resultierenden anteiligen Vergütungsansprüchen sowie zur Geltendmachung der anderweitigen anteiligen Vergütungsansprüche innerhalb des Exklusivgebiets (insb. Aus §§ 20b, 27, 54 UrhG).

 

 

6. Gewährleistung und Haftung des Anbieters

6.1 Der Anbieter gewährleistet hinsichtlich der in der Beschreibung der zu erwerbenden Fotos enthaltenen Inhalte deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit. Darüber hinaus kann der Anbieter aber nicht garantieren, dass die von ihm zu erwerbenden Fotos für den Kunden verwendbar sind.

 

6.2 Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Tagesaktualität seiner Inhalte hat der Anbieter nur zu gewährleisten, soweit die Beschreibung Tatsachen beinhaltet.

 

6.3 In den Fällen der Beschränkung oder des Ausschlusses der Gewährleistung nach Ziffer 6.1 und 6.2 wird auch jede Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieter hat weiter weder Einblick in die Bedürfnisse des Kunden, noch Einfluss auf die Einhaltung etwaig zu schließender Verträge mit sonstigen Dritten. Der Anbieter distanziert sich rein vorsorglich von sämtlichen Inhalten, Empfehlungen und Kommentaren von sonstigen Dritten in sämtlichen Medien einschließlich der sozialen Netzwerke. Für diese Äußerungen und Inhalte von Dritten übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

6.4 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Lizenzvertrags dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden, (1) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.

 

6.5 Der Anbieter haftet in den Fällen der Ziffer 6.4 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

6.6 In anderen als den in Ziffer 6.4 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Vertragsschlusses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Vertragspartner des Kunden in Frage kommt.

 

6.7 Der Anbieter übernimmt auch keine Haftung für verlinkte Berichte der Kunden/ Werbepartner/ Informationsportale, da diese nur deren jeweilige subjektiven Meinungen oder Erfahrungen wiederspiegeln, von denen sich der Anbieter rein vorsorglich distanziert.

 

6.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

 

 

7. Gewährleistung und Haftung von INKFoto

7.1 INKFoto kann nicht garantieren, dass veröffentlichte Fotos des Anbieters für den Kunden verwendbar sind.

 

7.2 Dem Kunden ist bewusst, dass er Verträge ausschließlich mit dem Anbieter schließt, und INKFoto mit diesen Verträgen außer seiner Vermittlung rechtlich nichts zu tun hat. INKFoto hat keinerlei Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Fotos durch die Kunden, welche an diesen Rechte erwerben. INKFoto übernimmt demnach keinerlei Garantie oder Haftung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Fotos durch die Kunden. Der Anbieter hat etwaige Ansprüche direkt gegenüber den Kunden geltend zu machen. Das Gleiche gilt für die Bezahlung der Vergütung des Anbieters durch die Kunden.

 

7.3 In den Fällen der Beschränkung oder des Ausschlusses der Gewährleistung nach Ziffern 7.1 und 7.2 wird auch jede Haftung von INKFoto ausgeschlossen. INKFoto hat weiter weder Einblick in die Bedürfnisse der Kunden, noch Einfluss auf die Einhaltung etwaig zu schließender Verträge zwischen Anbietern, Kunden und sonstigen Dritten. INKFoto distanziert sich deshalb rein vorsorglich von sämtlichen Inhalten, Empfehlungen und Kommentaren der Kunden und sonstigen Dritten in sämtlichen Medien einschließlich der sozialen Netzwerke. Für diese Äußerungen und Inhalte von Dritten übernimmt INKFoto keine Haftung.

 

7.4 INKFoto haftet im Rahmen dieses Lizenzvertrags dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden oder des Anbieters, (1) die INKFoto oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von INKFoto oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.

 

7.5 INKFoto haftet in den Fällen der Ziffer 7.4 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

7.6 In anderen als den in Ziffer 7.4 genannten Fällen ist die Haftung von INKFoto – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. INKFoto haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Vertragsschlusses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Vertragspartner des Kunden in Frage kommt.

 

7.7 INKFoto übernimmt auch keine Haftung für verlinkte Berichte der Kunden/Werbepartner/Informationsportale, da diese nur deren jeweilige subjektiven Meinungen oder Erfahrungen wiederspiegeln, von denen sich INKFoto rein vorsorglich distanziert.

 

7.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von INKFoto.

 

 

8. Verantwortlichkeit und Pflichten des Kunden / Verbotene Verhaltensweisen / Freistellung

8.1 Auf die Pflichten der Kunden zur Einhaltung der Ziele von INKFoto im Hinblick auf Inklusion nach Ziffer 1.3 wird hingewiesen. Darüber hinaus haben Kunden Inhalte, sofern diese auf Informationen von Dritten beruhen, selbst auf ihren Wahrheitsgehalt und auf Verwertbarkeit für diese Ziele von INKFoto und ihre eigenen Zwecke zu prüfen.

 

8.2 Der Kunde ist für von ihm auf INKFoto veröffentlichte Inhalte und damit für die Informationen, die er über sich bereitstellt, allein verantwortlich. Genauso ist er alleine verantwortlich für die Informationen, die er mit den erworbenen Fotos, deren Bearbeitung und Veröffentlichung der Öffentlichkeit bereitstellt.

 

8.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der INKFoto Nutzungsbedingungen .

 

8.4 Verletzt der Kunde eine Pflicht aus dem Nutzungsverhältnis, können INKFoto und der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen Unterlassung und Ersatz hieraus entstehender Schäden bzw. erforderlicher Aufwendungen verlangen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, INKFoto und den Anbieter von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen freizustellen, die sich für INKFoto oder den Anbieter aus den beschriebenen unzulässigen Verhaltensweisen des Kunden wie z. B. aus übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte Dritter oder dem Ausfall von Dienstleistungen für andere Nutzer ergeben. Diese Freistellung umfasst die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren.

 

 

9. Zahlungsbedingungen, Verzug

9.1 INKFoto verlangt grundsätzlich die vollständige Bezahlung unmittelbar bei Vertragsschluss. In jedem Fall werden Rechte zur Verwendung der vertragsgegenständlichen Fotos immer erst mit erfolgter Zahlung übertragen.

 

9.2 Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Tagen in bar zu zahlen oder zu überweisen. Maßgeblich ist der Eingang des jeweiligen Betrages bei INKFoto – sei es in bar oder auf dem Konto.

 

9.3 Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung in Verzug, wenn innerhalb der 10-Tages-Frist kein Zahlungseingang zu verbuchen ist. INKfoto und der Anbieter sind dann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu berechnen. Weiter sind INKFoto oder der Anbieter berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 40,00 Euro zu verlangen, die auf einen geschuldeten Ersatz des Verzugsschadens anzurechnen ist, soweit dieser in den Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

 

 

10. Ausschluss des Widerrufsrechts

10.1 Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn Sie nicht als Verbraucher handeln. Als Verbraucher gilt nach § 13 BGB eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

 

10.2 Soweit für Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht besteht, so wird es ausgeschlossen, weil es sich um einen Vertrag über die Lieferung eines nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalts handelt, und Sie mit Abschluss dieses Lizenzvertrags ausdrücklich zustimmen, dass INKFoto mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigen, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

 

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

 

11.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist der Sitz von INKFoto soweit gesetzlich zulässig.